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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Berufsunfähig oder Erwerbsunfähig - Wo ist der Unterschied?

Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig?

Berufsunfähigkeit:

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen ist, außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben. Dabei muß die versicherte Person vorraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sein. Dies gilt nur, wenn der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Bei den meisten Versicherer gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können.

Erwerbsunfähigkeit:

Als erwerbsunfähig gelten Sie, wenn Sie überhaupt keinen Beruf mehr ausüben können.

Sie sehen wie wichtig eine private Absicherung gegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ist

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