Pflichtversicherung Handwerker
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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Selbständige brauchen meist eine private Absicherung

Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Selbstständige:

Viele Selbständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und haben somit auch keine Ansprüche gegen die Rentenkasse im Falle der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.

Lediglich die Handwerker bilden hier eine große Ausnahme. Selbständige Handwerksmeister müssen 216 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bevor sie entscheiden dürfen, ob weiterhin der gesetzliche Schutz der Rentenversichrung gewünscht wird, oder ob eine private Versicherung die bessere Lösung darstellt.

Handwerker zahlen 216 Pflichtbeiträge in die Rentenkasse

Sichern Sie sich zusätzlich über eine private Berufsunfähigkeitsrente umfassend ab,
damit Sie nicht plötzlich vor dem finanzielle Ruin stehen.

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