Berufsunfähigkeit
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aktuelle Neuigkeiten
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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.
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Wann erhalte ich Leistung aus der gesetzlichen Rentenkasse
Wann erhalte ich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Feststellung der Berufsunfähigkeit
- Sie haben in den letzten 60 Monaten min. 36 Pflichtbeiträge gezahlt
- Erfüllung der allgemeinen Wartzeit von 5 Jahren
Bei der Wartezeit werden unter anderem folgende Zeiten angerechnet:
- Pflicht- und freiwillige Beitragszeiten
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten aus dem Versorgungsausgleich
- Ersatzzeiten (z. B. Kriegsgefangenschaft)
Die Wartezeit gilt als erfüllt:
- Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall
- Schädigung während des Wehr- / Zivildienstes (hier reicht ein ein Pflichtbeitrag aus)
Nähere und rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie nur beim Leistungsträger!
Sichern Sie aber zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsrente frühzeitig ab
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