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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Ich bin nach dem 01. Januar 1961 geboren worden

Wann erhalte ich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

Bevor die Frage definitiv beantwortet werden kann, stellt sich die Frage nach Ihrem Geburtsdatum. Seit einigen Jahren gibt es eine einschneidende Verschlechterung
für alle die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden.

Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenkassen

Wer nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde, erhält nur noch Leistungen nach der neuen Regelung zur Erwerbsminderungsrente. Diese sieht die volle Rentenhöhe nur noch vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind mehr als 3 Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen.

Für alle die noch mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können, halbiert sich die Erwerbsminderungsrente nochmal. Wer mehr als 6 Stunden arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf eine Rentenleistung wegen Erwerbsminderung.

Anmerkung: Eine durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 750,-- Euro mtl. (Basis der Berechnung: ca. 40 Beitragsjahre mit einem Einkommen von ca. 2.000,--)

Eine private Absicherung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist also zwingend notwendig

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