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aktuelle Neuigkeiten

Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Ich bin vor dem 01. Januar 1961 geboren worden

Wann erhalte ich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

Wenn Sie vor dem 01. Januar 1961 geboren wurden, bleibt für Sie die alte Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Sie haben Anspruch auf eine Rentenleistung wegen Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenkasse

Wenn Sie als Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund von Krankheit, eines Unfalles oder eines anderen Gebrechens nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, eine BU-Rente bei der BfA bzw. LVA beantragen und dieser Antrag vom Leistungsträger positiv beschieden wird, haben Sie im Regelfall Ansprüche gemäß dem Leistungskatalog zur Berufsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Nähere und rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie nur beim Leistungsträger!

Lassen Sie sich die Möglichkeiten einer privaten Absicherung unverbindlich aufzeigen.

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