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Ich bin vor dem 01. Januar 1961 geboren wordenWann erhalte ich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Wenn Sie vor dem 01. Januar 1961 geboren wurden, bleibt für Sie die alte Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Sie haben Anspruch auf eine Rentenleistung wegen Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen RentenkasseWenn Sie als Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund von Krankheit, eines Unfalles oder eines anderen Gebrechens nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, eine BU-Rente bei der BfA bzw. LVA beantragen und dieser Antrag vom Leistungsträger positiv beschieden wird, haben Sie im Regelfall Ansprüche gemäß dem Leistungskatalog zur Berufsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Objektiven Leistungsvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern |
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