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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Versicherungsbedingungen und die Berufsunfähigkeit

Wer ist im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen berufsunfähig?

Die meisten Gesellschaften haben in Ihren Versicherungsbedingungen eine Grenze von mindestens 50% Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Grenze für eine vorliegende Berufsunfähigkeit hinterlegt.

Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50% oder 75% ?

Mittlerweile ibt es aber auch einige Gesellschaften die andere Varianten vertreiben. Hier gibt es die Grenzen von z.B. 75% Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ob das Sinn macht, erst bei einer Einschränkung von 75% eine Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Auf jeden Fall ist es wichtig vorzusorgen und sich durch eine private BU Versicherung zu schützen. Lassen sie sich einen kostenfreien Versicherungsvergleich zur BUV erstellen.

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