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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Auszubildende / Azubi und die Berufsunfähigkeitsrente

Warum sollten Auszubildende eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Situation für Auszubildende:

Grundsätzlich haben Auszubildende keinerlei Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung auf Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Diese Ansprüche entstehen erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren, in den auch min. 36 Pflichtbeiträge gezahlt werden müssen. Da ein Azubi am Anfang seiner beruflichen Laufbahn steht, hat dieser in den seltensten Fällen die Wartezeit bereits erfüllt. Allerdings können sich Auzubildende privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente absichern.

Eine private Absicherung der Berufsunfähigkeitrente ist für Auszubildende zwingend notwendig

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