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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Angestellte & Arbeitnehmer und die Berufsunfähigkeit

Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Angestellte und Arbeitnehmer:

Grundsätzlich hat dieser Personenkreis einen Anspruch auf eine Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit, sofern die Wartezeit von 5 Jahren mit min. 36 Pflichtbeiträgen erfüllt ist.

Allerdings wurden für alle die nach den 01. Januar 1961 geboren wurden, die zu erwartenden Leistungen erheblich beschnitten.

Erwerbsminderungsrente anstatt Berufsunfähigkeitsrente

Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Wer zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält nur noch die halbe Rente.
Wer mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält gar keine Erwerbsminderungsrente.

Hierbei gilt zu beachten, dass es unerheblich ist, in welchen Beruf Sie künftig arbeiten sollen.

Also kann auch ein hochqualifizierter Angestellter, der mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, als Pförtner eingesetzt werden und hat somit keinen Anspruch auf eine Rentenleistung der gestzlichen Rentenversicheung bei Erwerbsminderung.

Nach dem 01.01.1961 geboren = KEINE gesetzliche BU-Rente

Für alle die vor dem 01. Januar 1961 geboren wurden und am 01. Januar 2001 bereits das
40. Lebensjahr vollendet hatten, ändert sich wenig. Hier besteht nach wie vor ein Anspruch
auf Rentenleistung im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Leider liegen die meisten Renten zur Berufsunfähigkeit bzw. zur Erwerbsunfähigkeit nicht sehr hoch. Eine durchschnittliche Rente liegt zwischen 500,-- und 1.000,-- Euro monatlich.

Sie sollten auf jeden Fall privat vorsorgen, damit Sie im Falle einer BU auch Ihren Lebensstandard halten können und nicht ins finanzielle Aus geraten.

Um es noch einmal sehr deutlich zu formulieren:

  • Alle die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, sind im Falle der
    Berufsunfähigkeit nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
  • Alle die vor dem 01.Januar 1961 geboren wurden, haben einen Versicherungsschutz im Falle der Berufsunfähigkeit, die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist aber unzureichend

Eine private Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwingend notwendig

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