Berufsunfähigkeitsversicherung
Abstrakte & konkrete Verweisung

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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Abstrakte oder konkrete Verweisung bei der Berufsunfähigkeit

Was versteht man unter dem Begriff Verweisung in der Berufsunfähigkeit?

Hier werden grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten der Verweisung unterschieden.

Abstrakte Verweisung

Im Leistungsfall können Sie auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Dabei ist es unerheblich ob diese Tätigkeit geringer qualifiziert oder schlechter bezahlt wird. Allerdings muss diese Tätigkeit Ihrer Ausbildung, Ihrer Erfahrung und Ihrem bisherigen Lebensstandard entsprechen und Sie müssen den Job noch ausüben können. Ob Sie einen solchen Job auf dem Arbeitsmarkt finden, ist dabei unerheblich. Das Risiko einen Arbeitsplatz zu finden liegt bei Ihnen. Die abstrakte Verweismöglichkeit kann insbesondere für Hochqualifizierte Personen und gut bezahlte Arbeitnehmer hohe Einbussen bedeuten.

Konkrete Verweisung

Die Versicherung leistet, wenn der Versicherte in seinem derzeit ausgeübten Beruf berufsunfähig wird. Können Sie aber einen gleichwertigen Beruf tatsächlich ausüben,
verweist Sie der Versicherer auf diese Tätigkeit und zahlt keine Leistungen.

Achten Sie also bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf das Thema Verweisung

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