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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Berufsunfähigkeitsrente von gesetzlicher Rentenkasse?

Gibt es eine Absicherung der Berufsunfähigkeit von staatlicher Seite?

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet beim Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht den besten Schutz an. Dieser wird auch von Zeit zu Zeit deutlich beschnitten, so dass man eigentlich nur noch von einer Grundversorgung sprechen kann. Seit einiger Zeit gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente die sich nach der täglichen Arbeitszeit berechnet.

Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente ?

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

Wer mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert und hat nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.

Sind Sie aber mehr als 6 Stunden arbeitsfähig, so haben Sie keinen Anspruch auf eine Rentenleistung auf Grund von Erwerbsminderung.

WICHTIG: KEINE Leistungen erhalten Berufsanfänger, die noch nicht mindestens 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Eine private Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwingend notwendig

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