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Der Rechnungszins sinkt von 2,75% auf 2,25%. Dadurch sinkt auch die Steigerung der Rente im BU-Fall. Nutzen Sie die Möglichkeit noch in den Genuss des höheren Zinses zu kommen und schließen Sie noch im Jahr 2006 Ihre Berufsunfähigkeit ab.

 

Kann mein Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt werden?

Kann ein Versicherer einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnen?

Ja. Eine Versicherungsgesellschaft hat das Recht einen Antrag auf Berufsunfähigkeit abzulehnen oder auch zu veränderten Bedingungen anzunehmen. Je nach Vorerkrankung entscheiden die Versicherungsgesellschaften danach, ob das zu versichernde Risiko zu normalen Beiträgen annehmbar ist oder ob ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbart werden muss. Sollten Ihre Vorerkrankungen so erheblich sein, dass die Gesellschaft das Risiko nicht versichern möchte, erhalten sie eine Ablehnung vom BU-Versicherer.

Leistungsausschlüsse bei der Berufsunfähigkeitversicherung

Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen eine Versicherungsgesellschaft einen weitreichenden Leistungsausschluss anbietet. Beispiel: Sollte Ihnen eine Versicherungsgesellschaft einen Versicherungschutz anbieten, in dem Ihre komplette Wirbelsäule ausgeschlossen ist, dann ist fraglich, ob noch von einem umfassenden Versicherungsschutz gesprochen werden kann.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch bei Vorerkrankungen wichtig

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